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Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens im Sinne seiner Ziele zu gewährleisten, sollte es daher gestattet sein, intelligente Fahrtenschreiber, die den einschlägigen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 der Kommission entsprechen, in der Union und in der Ukraine in Fahrzeugen, die im Rahmen des Abkommens betrieben werden, zu verbauen und zu verwenden. Dies steht jedoch nicht der Möglichkeit entgegen, in Fahrzeugen, die im Rahmen des Abkommens betrieben werden, weiterhin digitale Fahrtenschreiber im Einklang mit dem AETR zu verwenden.
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens im Sinne seiner Ziele zu gewährleisten, sollte es daher gestattet sein, intelligente Fahrtenschreiber, die den…
Seit 2019 sind in der Union zugelassene Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber gemäß Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen…
Seit 2019 sind in der Union zugelassene Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber gemäß Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen…
Es liegt im Interesse der Union, den Entscheidungsprozess im Rahmen des AETR in Bezug auf Kontrollgeräte, einschließlich digitaler Fahrtenschreiber, zu ändern,…
Im Vergleich zu digitalen Fahrtenschreibern umfassen intelligente Fahrtenschreiber zusätzliche wesentliche Funktionen gemäß den Artikeln 8, 9 und 10 der…
Im Vergleich zu digitalen Fahrtenschreibern umfassen intelligente Fahrtenschreiber zusätzliche wesentliche Funktionen gemäß den Artikeln 8, 9 und 10 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.