Art. 1 32024D0343
Die Behebungsmaßnahmen in Bezug auf die Leistungsziele im Bereich der Kosteneffizienz für den dritten Bezugszeitraum, die Luxemburg in seinem endgültigen Leistungsplanentwurf der Kommission am 3. November 2023 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 vorgelegt hat, stehen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1336 im Einklang.Die Leistungsziele, die in dem von Luxemburg am 3. November 2023 vorgelegten endgültigen Leistungsplanentwurf enthalten und im Anhang dieses Durchführungsbeschlusses aufgeführt sind, sind mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/891 der KommissionDurchführungsbeschluss (EU) 2021/891 der Kommission vom 2. Juni 2021 zur Festlegung unionsweit geltender Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz für den dritten Bezugszeitraum (2020-2024) und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/903 (ABl. L 195 vom 3.6.2021, S. 3 , ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/891/oj). vereinbar.