Beschluss (EU) 2024/350 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Vereinbarkeit der von Belgien vorgelegten Behebungsmaßnahmen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1336 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 8616) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.
Art. 2 32024D0350
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