Art. 1 32025D0957BESCHLUSS (GASP) 2025/957 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1484 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32024D1837BESCHLUSS (GASP) 2024/1837 DES RATES vom 28. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/385 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/385 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32024D3174BESCHLUSS (GASP) 2024/3174 DES RATES vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 Nr. 4 32025D0963BESCHLUSS (GASP) 2025/963 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32024D0195BESCHLUSS (GASP) 2024/195 DES RATES vom 21. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32024D0747BESCHLUSS (GASP) 2024/747 DES RATES vom 23. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.