Erwägungsgrund 1 32024D0829
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2023/2209 des Rates, wurde das Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 17. November 2023 unterzeichnet.