Art. 1 32024D0854
Die Amtszeit von Herrn Andrea DI CARLO als stellvertretender Exekutivdirektor des EUIPO wird hiermit ab dem 1. November 2024 um fünf Jahre verlängert und endet folglich am 31. Oktober 2029 .
Die Amtszeit von Herrn Andrea DI CARLO als stellvertretender Exekutivdirektor des EUIPO wird hiermit ab dem 1. November 2024 um fünf Jahre verlängert und endet folglich am 31. Oktober 2029 .