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Das gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Netz der Untersuchungsstellen für die Sicherheit der Zivilluftfahrt (European Network of Civil Aviation Safety Investigation Authorities, ENCASIA), das unter anderem dafür zuständig ist, die Organe der Union zu allen Aspekten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Umsetzung der Politik und der Regeln der Union in Bezug auf Sicherheitsuntersuchungen und die Verhütung von Unfällen und Störungen zu beraten, hat zur Ausarbeitung des Vorschlags für die Änderung 19 beigetragen.
auf Ersuchen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten die nachträglichen technischen Untersuchungen von Sicherheitsvorfällen mit beträchtlichen oder erheblichen…
Den Veränderungen des institutionellen und rechtlichen Rahmens für die Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Union, die sich seit der Annahme der Richtlinie…
Unbeschadet des Artikels 7 der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften…
Um im Bereich der Flugsicherheit einen echten zusätzlichen Nutzen zu schaffen, sollte die koordinierende Rolle der Sicherheitsuntersuchungsstellen in einem…
Der Flugsicherheitsausschuss hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Kommission zu den in den von der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005…
Durch das Zurverfügungstellung einschlägiger Informationen für die Öffentlichkeit trägt die mit der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.