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Mit den Bestimmungen des Abkommens sollten die geltenden internationalen Richtlinien für Fluggastdatensätze, wie sie im Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, nämlich in Anhang 9 (Erleichterungen) Kapitel 9 (System für den Austausch von Fluggastdatensätzen) Abschnitt D (Fluggastdatensätze (PNR-Daten)) enthalten sind, durchgeführt werden.
die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Fluggästen von Drittstaatsflügen durch Fluggesellschaften;
Mit den Bestimmungen des Abkommens sollten die geltenden internationalen Richtlinien für Fluggastdatensätze, wie sie im Abkommen über die internationale…
Mit den Bestimmungen des Abkommens sollten die geltenden internationalen Richtlinien für Fluggastdatensätze, wie sie im Abkommen über die internationale…
Richtlinien und Empfehlungen zu Fluggastdatensätzen sind in Anhang 9 Kapitel 9 Abschnitt D des Abkommens von Chicago enthalten. Diese Richtlinien und…
Der im Namen der Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertretende Standpunkt bezüglich der Überarbeitung von Anhang 9…
das Flughandbuch des betreffenden Luftfahrzeugs oder ein entsprechender Ersatz, den der anwendbare Anhang zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.