Erwägungsgrund 12 32024D0990Die Union sollte die Änderungen des FSS-Codes unterstützen, da sie erhebliche Vorteile für den Schutz des menschlichen Lebens auf See bieten, indem die…
Erwägungsgrund 4 32024D3106BESCHLUSS (EU) 2024/3106 DES RATES vom 26. November 2024 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 109. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses in Bezug auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), zu vertretenden Standpunkt
Die Änderungen betreffen eine Vielzahl von Themen wie mit Saugpumpen ausgestattete Brunnen, das Ablassen bei Sicherheitsventilen, Brennstoff-Aufbereitungsräume,…
Erwägungsgrund 9 32020D0721Mit den Änderungen der Teile A-1 und B-1 des IGF-Codes würden — auf der Grundlage der Erfahrungen, die bei der Anwendung des IGF-Codes gewonnen wurden —…
Erwägungsgrund 11 32019D0851BESCHLUSS (EU) 2019/851 DES RATES vom 14. Mai 2019 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 74. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und auf der 101. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Verabschiedung von Änderungen der Anlage II zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, von Änderungen des Internationalen Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm bei Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankschiffen in der Fassung von 2011, von Änderungen des Internationalen Rettungsmittel-Codes, von Änderungen der Formulare C, E und P in der Anlage zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See sowie von Änderungen des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden
Mit den Änderungen der Teile A und A-1 des IGF-Codes soll für Kohärenz bezüglich der bestehenden Anforderungen für mit Erdgas betriebene Schiffe gesorgt werden,…
Art. 1 32024D3106BESCHLUSS (EU) 2024/3106 DES RATES vom 26. November 2024 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 109. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses in Bezug auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 109. Tagung des IMO-Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zu…
Erwägungsgrund 9 32024D2543BESCHLUSS (EU) 2024/2543 DES RATES vom 23. September 2024 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Die vorgesehenen Änderungen werden für eine sichere und kostengünstige Beförderung gefährlicher Güter als gerechtfertigt und sinnvoll angesehen und sollten…