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Unbeschadet des derzeitigen Geltungsbereichs der in diesem Beschluss genannten Verhandlungen wäre es — falls die Schweiz ein Interesse an der Erweiterung des vereinbarten Geltungsbereichs bekunden sollte — im Interesse der Union, weitere Bereiche abzudecken, wie etwa Prüfung des Rahmens, Modernisierung und Ausweitung des am 22. Juli 1972 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft , das den freien Handel betrifft, insbesondere in Bezug auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse. Eine solche Erweiterung des Geltungsbereichs der Verhandlungen müsste im Einklang mit den einschlägigen Verfahren genehmigt werden, insbesondere da die Union dabei prüfen muss, ob eine solche Erweiterung des Geltungsbereichs der Verhandlungen zu dem gegebenen Zeitpunkt weiterhin in ihrem Interesse ist —
Im Interesse der Union sollte die Französische Republik auch ermächtigt werden, weitere Änderungen der auf der Grundlage der Ermächtigung im vorliegenden…
Der Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen zwischen der Union und der Schweiz fällt unter das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der…
Die Beziehungen zwischen der Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (im Folgenden „Schweiz“) haben sich im Laufe der Jahre in Richtung eines höheren…
Diese Änderungen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in…
Diese Änderungen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in…
Unbeschadet der Verpflichtung, das geltende und künftige Unionsrecht in den unter das Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.