Erwägungsgrund 3 32025D1051BESCHLUSS (EU) 2025/1051 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2025 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Polen vorgelegten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2921) (Nur der polnische Text ist verbindlich)
Alle Mitgliedstaaten haben Leistungsplanentwürfe für den RP4 ausgearbeitet und angenommen und der Kommission bis zum 1. Oktober 2024 zur Bewertung vorgelegt.…
Erwägungsgrund 4 32025D1780BESCHLUSS (EU) 2025/1780 DER KOMMISSION vom 9. September 2025 über die Annahme des Netzleistungsplans für den vierten Bezugszeitraum des SES-Leistungssystems (2025-2029) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 5968) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Daher sollte die Kommission den Netzleistungsplan für den RP4 , in der vom Netzmanager erstellten und der Kommission am 6. Dezember 2024 vorgelegten Fassung…
Erwägungsgrund 2 32025D1780BESCHLUSS (EU) 2025/1780 DER KOMMISSION vom 9. September 2025 über die Annahme des Netzleistungsplans für den vierten Bezugszeitraum des SES-Leistungssystems (2025-2029) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 5968) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Der Netzmanager hatte der Kommission den Entwurf eines Netzleistungsplans für den vierten Bezugszeitraum („RP4“) am 6. Dezember 2024 vorgelegt.
Erwägungsgrund 5 32022D0785BESCHLUSS (EU) 2022/785 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2022 über die Annahme des überarbeiteten Netzleistungsplans für den dritten Bezugszeitraum des SES-Leistungssystems (2020-2024) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 3022) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Daher sollte die Kommission den Netzleistungsplan für den RP3, in der vom Netzmanager überarbeiteten und der Kommission am 30. September 2021 vorgelegten…
Erwägungsgrund 2 32023D2481BESCHLUSS (EU) 2023/2481 DER KOMMISSION vom 10. November 2023 zur Festlegung indikativer Zielbereiche für die unionsweit geltenden Leistungsziele für das Flugverkehrsmanagementnetz im vierten Bezugszeitraum (2025-2029) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die unionsweit geltenden Leistungsziele für den vierten Bezugszeitraum (RP4), der die Kalenderjahre 2025 bis einschließlich 2029 abdeckt, müssen bis zum 1. Juni…
Erwägungsgrund 6 32011D0121BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Februar 2011 zur Festlegung der für die gesamte Europäische Union geltenden Leistungsziele und Warnschwellen für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten in den Jahren 2012 bis 2014 (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/121/EU)
Das Leistungsüberprüfungsgremium legte der Kommission am 27. September 2010 seine Empfehlungen bezüglich für die gesamte Europäische Union geltender…