Art. 3 32025D1209
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe Afrika, Karibischer Raum und Pazifischer Ozean (AKP) geführt. Der Ausschuss für Handelspolitik wird einbezogen.
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe Afrika, Karibischer Raum und Pazifischer Ozean (AKP) geführt. Der Ausschuss für Handelspolitik wird einbezogen.