Erwägungsgrund 8 32025D2234BESCHLUSS (EU) 2025/2234 DES RATES vom 27. Oktober 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 197. Sitzung des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu vertretenden Standpunkt
Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein. Zusammen mit der UN-GTR und den UN-Resolutionen werden sie den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union…
Erwägungsgrund 6 32024D1253BESCHLUSS (EU) 2024/1253 DES RATES vom 12. Juni 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 13, 16, 24, 41, 49, 51, 54, 75, 78, 79, 83, 85, 94, 95, 101, 109, 110, 117, 127, 129, 134, 135, 137, 153 und 155, sowie zu einem Vorschlag für eine Änderung von UN-GTR Nr. 13 und einem Vorschlag für eine neue UN-GTR zur Messung von Bremsemissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen im Prüfstand zu vertretenden Standpunkt
Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein. Zusammen mit den UN-GTR werden sie den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union im Bereich der…
Erwägungsgrund 6 32024D2868BESCHLUSS (EU) 2024/2868 DES RATES vom 5. November 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 0, 10, 13, 13-H, 14, 16, 17, 21, 25, 29, 43, 46, 74, 80, 86, 94, 95, 100, 110, 114, 116, 118, 125, 127, 129, 134, 135, 137, 145, 147, 148, 149, 153, 157, 158, 166, 167 und 171, zu Vorschlägen für eine neue UN-Regelung über den Einbau von Sicherheitsgurten, Rückhaltesystemen, Kinderrückhaltesystemen, ISOFIX-Kinderrückhaltesystemen und i-Size-Kinderrückhaltesystemen, für eine neue UN-Regelung über Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen, für eine neue UN-Regelung über einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung der Beschleunigungsregelung bei fehlerhafter Pedalbetätigung sowie für eine neue UN-Regelung über Sichtfeldassistenten, zu Vorschlägen für Anpassungen der Globalen technischen Regelungen Nr. 6, 7 und 14 der Vereinten Nationen, zu einem Vorschlag für eine Änderung der Gesamtresolution über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien, zu einem Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 der UN und zu einem Vorschlag für ein Mandat der informellen Arbeitsgruppe zu periodischen technischen Inspektionen zu vertreten ist
Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein. Zusammen mit den UN-Resolutionen und den UN-GTR werden sie geeignet sein, den Inhalt von…
Erwägungsgrund 6 32024D1775BESCHLUSS (EU) 2024/1775 DES RATES vom 18. Juni 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 13, 13-H, 22, 30, 41, 49, 51, 54, 63, 78, 79, 83, 85, 96, 100, 101, 108, 109, 117, 120, 129, 134, 138, 150 und 155, zu einem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über die Schneegriffigkeitsleistung runderneuerter Reifen und ihre Einstufung als Traktionsreifen, zu Vorschlägen für Anpassungen der globalen technischen Regelungen Nr. 9, 13, 21, 22 und 24 der Vereinten Nationen und zu einem Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 der Vereinten Nationen zu vertreten ist
Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein. Zusammen mit der Gemeinsamen UN-Entschließung und den UN-GTR werden sie geeignet sein, den Inhalt von…
Erwägungsgrund 8 32026D0563BESCHLUSS (EU) 2026/563 DES RATES vom 5. März 2026 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu den Vorschlägen zu UN-Regelungen im März 2026 zu vertreten ist
Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein. Zusammen mit der UN-Resolution werden sie den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union im Bereich der…
Erwägungsgrund 6 32025D0433BESCHLUSS (EU) 2025/433 DES RATES vom 25. Februar 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 195. Tagung des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu vertreten ist
Die UN-Regelungen werden für die Union verbindlich sein. Zusammen mit der UN-Gesamtresolution werden sie geeignet sein, den Inhalt von Rechtsvorschriften der…