Erwägungsgrund 10 32022D2078BESCHLUSS (EU) 2022/2078 DES RATES vom 24. Oktober 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 106. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses und auf der 79. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im Hinblick auf die Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 und der Anlage VI zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe zu vertreten ist
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei des SOLAS-Übereinkommens, des ESP Codes 2011 oder des MARPOL-Übereinkommens. Daher sollte der Rat die…
Erwägungsgrund 5 32024D3106BESCHLUSS (EU) 2024/3106 DES RATES vom 26. November 2024 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 109. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses in Bezug auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei des IGF-Codes. Daher sollte der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den Standpunkt der Union auf der…
Erwägungsgrund 14 32024D0990BESCHLUSS (EU) 2024/990 DES RATES vom 20. März 2024 über im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 81. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 108. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Marpol-Übereinkommen), des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011), des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code), des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code) und des Codes über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code) zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Daher sollte der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den…
Erwägungsgrund 10 32021D0778BESCHLUSS (EU) 2021/778 DES RATES vom 6. Mai 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 103. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und auf der 76. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zur Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten, des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen, des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme und des Internationalen Übereinkommens über Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen für schädliche Bewuchsschutzsysteme von Schiffen zu vertreten ist
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Der Rat sollte daher die Mitgliedstaaten ermächtigen, den…
Erwägungsgrund 8 32023D1082BESCHLUSS (EU) 2023/1082 DES RATES vom 30. Mai 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 107. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Änderung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 1994 (HSC-Code von 1994), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 2000 (HSC-Code von 2000), des Internationalen Codes für Schiffe, die in Polargewässern verkehren (Polar-Code), des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW), des STCW-Codes und des Internationalen Codes für Rettungsmittel (LSA-Code) zu vertreten ist
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei des SOLAS-Übereinkommens, des HSC-Codes von 1994, des HSC-Codes von 2000, des Polar-Codes, des…
Erwägungsgrund 6 32020D1580BESCHLUSS (EU) 2020/1580 DES RATES vom 23. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/721 zwecks Aufnahme des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union auf der 75. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und der 102. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zu der Billigung eines MSC-MEPC.5/Rundschreibens über eine Mustervereinbarung für die Ermächtigung anerkannter Organisationen zum Tätigwerden für die Verwaltung zu vertreten ist
Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei der betreffenden Übereinkommen oder Codes. Der Rat sollte daher die Mitgliedstaaten ermächtigen, den…