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Nach Artikel 508 Absatz 2 Buchstabe d des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit kann der mit dem Abkommen eingesetzte Sonderausschuss für Fischerei Maßnahmen einschließlich Beschlüssen und Empfehlungen in Bezug auf alle anderen Aspekte der Zusammenarbeit im Bereich des nachhaltigen Fischereimanagements im Rahmen von Teil Zwei Teilbereich Fünf des Abkommens erlassen.
Nach Artikel 508 Absatz 2 Buchstabe d des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit kann der Sonderausschuss für Fischerei Maßnahmen einschließlich Beschlüssen…
Nach Artikel 508 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 508 Absatz 1 Buchstabe l des Abkommens kann der Sonderausschuss für Fischerei Beschlüsse zur…
In Artikel 508 des Handels- und Kooperationsabkommens sind die Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche des Sonderausschusses für Fischerei in nicht erschöpfender…
Mit Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe q des Handels- und Kooperationsabkommens wird ein Sonderausschuss für Fischerei eingesetzt. Dessen Zuständigkeiten sind in…
Gemäß dem Beschluss Nr. 1/2025 des Partnerschaftsrates zur Auslegung von Artikel 508 Absatz 2 Buchstabe d des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ist der…
Mit Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe q des Handels- und Kooperationsabkommens wird ein Sonderausschuss für Fischerei eingesetzt. Seine Zuständigkeiten sind in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.