Erwägungsgrund 4 32025D1412Der EZB-Rat hat empfohlen, Ernst & Young d.o.o. als externe Rechnungsprüfer der Hrvatska narodna banka für die Geschäftsjahre 2025 bis 2027 zu bestellen.
Art. 1 Abs. null 32025D1412„(20) Ernst & Young d.o.o. werden als externe Rechnungsprüfer der Hrvatska narodna banka für die Geschäftsjahre 2025 bis 2027 anerkannt.“
Erwägungsgrund 3 32015D1174BESCHLUSS (EU) 2015/1174 DES RATES vom 14. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der Banka Slovenije
Die Banka Slovenije hat Ernst & Young d.o.o. als externen Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 ausgewählt.
Art. 1 32015D1174BESCHLUSS (EU) 2015/1174 DES RATES vom 14. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der Banka Slovenije
Artikel 1 Absatz 13 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung: „(13) Ernst & Young d.o.o. wird als der externe Rechnungsprüfer der Banka Slovenije für…
Erwägungsgrund 4 32015D1174BESCHLUSS (EU) 2015/1174 DES RATES vom 14. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der Banka Slovenije
Der EZB-Rat hat empfohlen, Ernst & Young d.o.o. als externen Rechnungsprüfer der Banka Slovenije für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 zu bestellen.