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Angesichts der sehr ernsten Lage sollten zwei Personen und zwei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden.
Angesichts der sehr ernsten Lage sollte eine Person in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen…
Angesichts der sehr ernsten Lage sollten vier Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang des…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass zwei natürliche Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen,…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass fünf natürliche Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen,…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 21 natürliche Personen und sechs juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in die…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass drei Personen und eine Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.