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Insbesondere sollten weitere 26 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen werden, d. h. in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen und denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors Russlands beitragen könnten, auferlegt werden. Zu diesen Organisationen gehören bestimmte Organisationen in anderen Drittländern als Russland, die indirekt zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen und dadurch die Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen, unter anderem für unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs), ermöglichen.
Es ist angezeigt, weitere 53 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 werden 26 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Anhang IV des…
Insbesondere sollten weitere 45 Organisationen in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses…
Es ist angezeigt, weitere 31 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des…
Es ist angezeigt, 32 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 werden weitere 53 Organisationen in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.