Erwägungsgrund 7 32025D0426BESCHLUSS (EU) 2025/426 DES RATES vom 24. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit mit und mithilfe der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) sowie der Bundespolizei Brasiliens
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2016/794 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 7 32025D2166BESCHLUSS (EU) 2025/2166 DES RATES vom 29. September 2025 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit mit und mithilfe der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) sowie der Bundespolizei Brasiliens
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2016/794 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 7 32023D1011BESCHLUSS (EU) 2023/1011 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen mexikanischen Behörden
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2016/794 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 7 32023D1009BESCHLUSS (EU) 2023/1009 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Plurinationalen Staat Bolivien über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Plurinationalen Staat Bolivien über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen bolivianischen Behörden
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2016/794 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 7 32023D1008BESCHLUSS (EU) 2023/1008 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Ecuador über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Ecuador über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen ecuadorianischen Behörden
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2016/794 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 7 32026D0828BESCHLUSS (EU) 2026/828 DES RATES vom 30. März 2026 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Ecuador andererseits über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen ecuadorianischen Behörden
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2016/794 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.