Erwägungsgrund 7 32021D1711BESCHLUSS (EU) 2021/1711 DER KOMMISSION vom 23. September 2021 zur Ernennung von Mitgliedern des Gremiums zur Unterstützung der Kommission bei der Auswahl von Kandidaten für die Tätigkeit als Mitglieder internationaler Investitionsgerichte
Am 22. Juli 2021 teilte der Rat der Kommission die Namen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten des Rats und der Mitgliedstaaten mit —
Erwägungsgrund 12 32015R0007VERORDNUNG (EU) 2015/7 DER KOMMISSION vom 6. Januar 2015 zur Zulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten wurden konsultiert —
Erwägungsgrund 10 32024R2105VERORDNUNG (EU) 2024/2105 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2024 über die Nichtzulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als einer Angabe über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten wurden im Rahmen der Sitzung der Arbeitsgruppe für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben vom 11. Juli 2022 konsultiert.
Erwägungsgrund 9 32025R0350VERORDNUNG (EU) 2025/350 DER KOMMISSION vom 21. Februar 2025 über die Nichtzulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten wurden im Rahmen der Sitzung der Arbeitsgruppe für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben vom 17. November 2023 konsultiert.
Erwägungsgrund 15 32015R0539VERORDNUNG (EU) 2015/539 DER KOMMISSION vom 31. März 2015 zur Zulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten wurden konsultiert —
Erwägungsgrund 15 32015R2314VERORDNUNG (EU) 2015/2314 DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2015 zur Zulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten wurden konsultiert —