Beschluss (EU) 2025/1884 des Rates vom 15. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im WPA-Rat, im Ausschuss hoher Beamter und im WPA-Beratungsausschuss, die alle durch das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, andererseits eingesetzt wurden, in Bezug auf die Empfehlung des Ausschusses hoher Beamter an den WPA-Rat zur Mitarbeit im WPA-Beratungsausschuss, den Beschluss des WPA-Rates über die Mitarbeit im WPA-Beratungsausschuss, den Beschluss des Ausschusses hoher Beamter über die Zustimmung zur Annahme seiner Geschäftsordnung durch den WPA-Beratungsausschuss und den Beschluss des WPA-Beratungsausschusses zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, andererseits (im Folgenden „Abkommen“) ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32025D1884
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