Erwägungsgrund 3 32025D2023BESCHLUSS (EU) 2025/2023 DES RATES vom 2. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Protokolls Nr. 4 zum genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Nach Artikel 39 des Protokolls Nr. 4 kann der mit Artikel 78 des Assoziationsabkommens eingesetzte Assoziationsrat (im Folgenden „Assoziationsrat“) beschließen,…
Erwägungsgrund 2 32025D2023BESCHLUSS (EU) 2025/2023 DES RATES vom 2. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Protokolls Nr. 4 zum genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Gemäß Artikel 5 des Protokolls Nr. 4 kann der Assoziationsrat beschließen, die Bestimmungen des Protokolls Nr. 4 zu ändern.
Erwägungsgrund 2 32014D0734BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 4 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist, zu vertreten ist (2014/734/EU)
Nach Artikel 39 des Protokolls Nr. 4 kann der mit Artikel 108 des Abkommens eingesetzte Stabilitäts- und Assoziationsrat beschließen, die Bestimmungen des…
Erwägungsgrund 2 32015D0709BESCHLUSS (EU) 2015/709 DES RATES vom 21. April 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Türkei im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 3 des Beschlusses Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Gemäß Artikel 39 des Protokolls Nr. 3 kann der Assoziationsrat beschließen, die Bestimmungen jenes Protokolls zu ändern.
Erwägungsgrund 2 32014D0737BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 4 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist, zu vertreten ist (2014/737/EU)
Nach Artikel 38 des Protokolls Nr. 4 kann der mit Artikel 116 des Abkommens eingesetzte Stabilitäts- und Assoziationsrat beschließen, die Bestimmungen des…
Erwägungsgrund 3 32025D1947In seiner nächsten Sitzung oder per Briefwechsel soll der Assoziationsrat einen Beschluss zu einer Änderung des Protokolls Nr. 4 des Abkommens annehmen.