Erwägungsgrund 6 32025D1976Es ist daher angezeigt, dass das Freiwillige Partnerschaftsabkommen außer Kraft treten sollte. Es sollte entweder nicht über den 30. November 2025 hinaus…
Erwägungsgrund 8 32025D1976Nach Artikel 28 des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens kann jede Vertragspartei das Abkommen durch Notifikation an die andere Vertragspartei kündigen. In…
Erwägungsgrund 5 32026D1771BESCHLUSS (EU) 2026/1771 DES RATES vom 10. Juli 2026 über die Kündigung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union
Das Freiwillige Partnerschaftsabkommen hat gemäß Artikel 28 eine unbefristete Geltungsdauer. In Artikel 29 ist vorgesehen, dass jede Vertragspartei das…
Erwägungsgrund 9 32025D1976Nach Artikel 54 Buchstabe b des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge können internationale Übereinkommen jederzeit durch Einvernehmen zwischen…
Erwägungsgrund 4 32025D1976Das Freiwillige Partnerschaftsabkommen wurde im Namen der Europäischen Union gemäß dem Beschluss des Rates 2011/201/EU geschlossen und trat nach der Annahme…