Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens (im Folgenden „Änderungsabkommen“) wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2024/1876 des Rates am 20. Juni 2024 durch die Union unterzeichnet und seit diesem Zeitpunkt vorläufig angewandt. Mit dem Änderungsabkommen wurde die Laufzeit des Abkommens bis zum 30. Juni 2025 verlängert, mit einer stillschweigenden Verlängerung um einen Zeitraum von sechs Monaten. Das Abkommen wurde stillschweigend bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2024/1876 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen…
Das Abkommen gilt derzeit bis zum 30. Juni 2024. Die Umstände, die den Abschluss des Abkommens rechtfertigten, insbesondere die erheblichen Störungen, mit denen…
Mit dem Beschluss Nr. 2/2023 des dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im…
Mit dem Beschluss (EU) 2022/1158 genehmigte der Rat die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von…
Das Abkommen wurde durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine…
Das Abkommen wurde durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.