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Es ist angezeigt, zusätzliche Benennungen von Schiffen einzuführen, eines der Benennungskriterien zu ändern und damit zusammenhängende Bestimmungen über verbotene Dienste für benannte Schiffe zu ändern. Was das Verbot für Wirtschaftsteilnehmer aus der Union, Versicherungen und Rückversicherungen für benannte Schiffe bereitzustellen, anbelangt, so berührt die Benennung eines Schiffes nicht die Zahlung von Auszahlungen des betreffenden Versicherers des Schiffes an Personen und Organisationen, denen durch das Schiff ein Schaden entstanden ist, im Zusammenhang mit Ansprüchen, die aus Schadenfällen, die sich vor der Benennung des Schiffes ereignet haben, resultieren.
Abweichend von dem Verbot nach Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe f können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Bereitstellung von Versicherungs- und von…
Die Bereitstellung von Bunkerdiensten, wie die Bereitstellung von Treibstoff oder Versorgungsgütern, oder anderen Wartungsdiensten für benannte Schiffe durch…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 werden zusätzliche Benennungen von Schiffen eingeführt, eines der Benennungskriterien geändert und damit zusammenhängende…
Die Union hat bereits bestimmte Schiffe benannt, um den Betrieb der betreffenden Schiffe einzudämmen. Dieser Betrieb kann sich auf die Erbringung von…
Das Verbot der Erbringung von Dienstleistungen, die unmittelbar mit Tourismusaktivitäten im Zusammenhang stehen, einschließlich Kreuzfahrtdiensten, kann nicht…
Es ist angezeigt, das Kriterium für die Aufnahme in die Liste zu ändern, das natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen betrifft,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.