Erwägungsgrund 7 32025D2126BESCHLUSS (EU) 2025/2126 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert —
Erwägungsgrund 7 32025D2124BESCHLUSS (EU) 2025/2124 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert.
Erwägungsgrund 7 32025D2120BESCHLUSS (EU) 2025/2120 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert.
Erwägungsgrund 7 32025D2325BESCHLUSS (EU) 2025/2325 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert.
Erwägungsgrund 7 32025D2413BESCHLUSS (EU) 2025/2413 DES RATES vom 20. November 2025 über den Abschluss des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert.
Erwägungsgrund 7 32025D2394BESCHLUSS (EU) 2025/2394 DES RATES vom 20. November 2025 über den Abschluss des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten in Übereinstimmung mit dem globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert —