Erwägungsgrund 2 32025D2136
Der Beschluss (GASP) 2023/2287 gilt bis zum 24. Oktober 2025. Auf der Grundlage einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 24. Oktober 2026 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2023/2287 gilt bis zum 24. Oktober 2025. Auf der Grundlage einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 24. Oktober 2026 verlängert werden.