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Das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden „Interims-Partnerschaftsabkommen“) wurde am 30. Juli 2009 unterzeichnet und wird seit dem 20. Dezember 2009 gemäß dem Beschluss 2009/729/EG des Rates vorläufig angewandt. Das Interims-Partnerschaftsabkommen wird seit dem 20. Dezember 2009 von Papua-Neuguinea und seit dem 28. Juli 2014 von der Republik Fidschi vorläufig angewandt.
Das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden…
Das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden…
Das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden…
Das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden…
Das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“), das den…
Das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.