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Die Tiergesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil des Unionsrechts. Die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält die Tiergesundheitsanforderungen an der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten sowie für ihren Eingang in die Union. Insbesondere trägt die Union gemäß Artikel 168 Absatz 4 AEUV zur Verwirklichung der in diesem Artikel genannten Ziele bei, indem sie unter anderem Maßnahmen im Veterinärwesen erlässt, die unmittelbar den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zum Ziel haben, um gemeinsamen Sicherheitsanliegen in der Union Rechnung zu tragen. Das Unionsrecht über Tiergesundheit und Zoonosen umfasst unter anderem Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen, die Tiere und Menschen befallen, einschließlich Aspekten des Schutzes der öffentlichen Gesundheit.
Mit der Verordnung (EU) 2016/429 und der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union harmonisierte Vorschriften für…
Mit den Tiergesundheitsvorschriften will die Union ein hohes Niveau der Gesundheit von Menschen und Tieren sowie eine sinnvolle Entwicklung der Landwirtschaft…
Um ein hohes Gesundheitsniveau bei Mensch und Tier in der Union sowie die rationelle Entwicklung der Landwirtschaft und der Aquakultur zu gewährleisten und um…
Diese Verordnung enthält allgemeine und besondere Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen und gewährleistet einen unionsweit…
Das derzeitige Tiergesundheitsrecht der Union besteht aus einer Reihe miteinander verknüpfter und zusammenhängender grundlegender Rechtsakte, in denen die…
Das Streben nach einem hohen Maß an Schutz der Gesundheit des Menschen ist eines der grundlegenden Ziele des Lebensmittelrechts der Union, verkörpert in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.