Erwägungsgrund 8 32025D1413BESCHLUSS (GASP) 2025/1413 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 9. Juli 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/1611 (BiH/40/2025)
Der Beschluss (GASP) 2022/1611 sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 8 32026D2033BESCHLUSS (GASP) 2026/2033 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. August 2026 zur Ernennung des Kommandeurs für die Ausbildung für das Gefecht Verbundener Kräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2023/2206 (EUMAM Ukraine/1/2026)
Der Beschluss (GASP) 2023/2206 sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32026D2206BESCHLUSS (GASP) 2026/2206 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. September 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2026/768 (EUNAVFOR MED IRINI/4/2026)
Der Beschluss (GASP) 2026/768 sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32026D0768Beschluss (GASP) 2026/768 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. März 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/2012 (EUNAVFOR MED IRINI/2/2026)
Der Beschluss (GASP) 2025/2012 sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 7 32025D1770BESCHLUSS (GASP) 2025/1770 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. August 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/1848 (EUNAVFOR MED IRINI/3/2025)
Der Beschluss (GASP) 2024/1848 sollte aufgehoben werden —
Art. 2 32025D2304Der Beschluss (GASP) 2024/2667 wird aufgehoben.