Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Die fachlich-technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Projekte erfolgt durch das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (im Folgenden „UNODA“).
Das UNODA nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit UNODA.
Das UNODA nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahmen wird dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) übertragen. Das UNODA nimmt…
Das UNODA nimmt die in Absatz 2 genannte Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahmen wird dem UNODA übertragen. Das UNODA nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten obliegt dem UNODA. Es nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr.…
Das UNODA nimmt die in Absatz 2 genannte Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.