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Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „EU-Strategie“) angenommen, deren Kapitel III eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung solcher Waffen enthält. In der EU-Strategie wird die maßgebliche Rolle hervorgehoben, die dem Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (CWÜ) und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) bei der Schaffung einer Welt ohne Chemiewaffen zukommt.
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, in…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“)…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen, in der das Bekenntnis der Union…
In der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) wird die maßgebliche Rolle hervorgehoben, die dem…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen, die unter anderem darauf…
Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „EU-Strategie“) angenommen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.