Erwägungsgrund 2 32024D3105BESCHLUSS (EU) 2024/3105 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Deutschland und Italien im Zusammenhang mit Überschwemmungen im Jahr 2024
Der Fonds darf die in Artikel 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093, geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates , festgelegten…
Erwägungsgrund 2 32025D1525BESCHLUSS (EU) 2025/1525 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2025 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Österreich, Polen, Tschechien, die Slowakei und die Republik Moldau im Zusammenhang mit Überschwemmungen im September 2024 und Bosnien und Herzegowina im Zusammenhang mit Überschwemmungen im Oktober 2024
Der Fonds darf die in Artikel 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates, geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 geänderten Fassung…
Erwägungsgrund 2 32023D0068BESCHLUSS (EU) 2023/68 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland, Belgien, die Niederlande, Österreich, Luxemburg, Spanien und Griechenland infolge von Naturkatastrophen, die sich im Laufe des Jahres 2021 in diesen Ländern ereignet haben
Der Fonds darf die in Artikel 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegten Obergrenzen nicht überschreiten.
Erwägungsgrund 2 32023D2192BESCHLUSS (EU) 2023/2192 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Oktober 2023 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Rumänien und Italien im Zusammenhang mit Naturkatastrophen im Jahr 2022 und für die Türkei im Zusammenhang mit den Erdbeben im Februar 2023
Der Fonds darf die in Artikel 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegten Obergrenzen nicht überschreiten.
Erwägungsgrund 2 32022D0049BESCHLUSS (EU) 2022/49 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Kroatien im Zusammenhang mit einer Reihe von Erdbeben, die am 28. Dezember 2020 begonnen haben
Der Finanzbeitrag aus dem Fonds darf die in Artikel 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegten Obergrenzen nicht überschreiten. Im Einklang…
Erwägungsgrund 2 32019D0277BESCHLUSS (EU) 2019/277 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union für Vorauszahlungen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2019
Nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates besteht für den Fonds eine Obergrenze in Höhe von 500 000 000 EUR (zu Preisen von 2011).