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Im Beschluss 2000/518/EG der Kommission wurde festgestellt, dass die Schweiz für sämtliche unter die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallenden Tätigkeiten ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die aus der Union übermittelt werden, gewährleistet. Im Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 15. Januar 2024 über die erste Überprüfung der Wirkungsweise der Angemessenheitsfeststellungen gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG wird bestätigt, dass die Schweiz weiterhin ein angemessenes Schutzniveau für aus der Union übermittelte personenbezogene Daten sicherstellt —
Im Beschluss 2000/518/EG der Kommission wurde festgestellt, dass die Schweiz für sämtliche unter die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des…
Im Beschluss 2010/625/EU der Kommission wurde festgestellt, dass Andorra für sämtliche unter die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Im Beschluss 2010/625/EU der Kommission wurde festgestellt, dass Andorra für sämtliche unter die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die nach dieser Verordnung übermittelten Daten sollten angemessen geschützt werden. Diese Frage wird durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments…
Die Kommission hat mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1772 der Kommission anerkannt, dass das Vereinigte Königreich ein angemessenes Schutzniveau für…
In Bezug auf die Speicherung, die Verarbeitung und den Austausch von Daten sollte jederzeit und auf jeder Ebene gewährleistet sein, dass die gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.