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Möglicherweise müssen nationale Rechtsrahmen im Hinblick auf die Einführung zusätzlicher schwerwiegender Verstöße angepasst werden, die in dem diesem Beschluss beiliegenden Beschlussentwurf des Sonderausschusses für Straßenverkehr enthalten sind. Damit beide Seiten Zeit haben, die Modalitäten für den Informationsaustausch über schwerwiegende Verstöße, die in der anderen Vertragspartei als der der Niederlassung begangen werden, im Einklang mit Teil A Abschnitt 1 Artikel 14 Absatz 5 des Anhangs 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zu vereinbaren und zu erstellen, sollte für den geplanten Rechtsakt ein Anwendungsdatum festgelegt werden. Daher sollte der Beschluss des Sonderausschusses für Straßenverkehr ab dem 1. Dezember 2025 gelten.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Ab dem 28. Januar 2025 können die nationalen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung, die der Umsetzung von Artikel 16…
Möglicherweise müssen nationale Rechtsrahmen im Hinblick auf die Einführung zusätzlicher schwerwiegender Verstöße angepasst werden, die in diesem Beschluss…
Damit beide Vertragsparteien Zeit haben, ihre für die Umsetzung des Beschlusses des Sonderausschusses für Straßenverkehr notwendige Informations- und…
Damit beide Vertragsparteien Zeit haben, ihre für die Umsetzung des Beschlusses des Sonderausschusses für Straßenverkehr notwendige Informations- und…
Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung gemäß Artikel 3 Absatz 1 dieser Richtlinie tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.