Erwägungsgrund 2 32025D2419
Die 20 Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und Bulgarien, das am 1. Januar 2026 den Euro als einheitliche Währung einführen wird, haben der EZB ihre Genehmigungsanträge zum Umfang der Ausgabe von Münzen im Jahr 2026 vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik. Einige dieser Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets haben zudem zusätzliche Informationen zu Umlaufmünzen vorgelegt, in Fällen, in denen diese Informationen verfügbar sind und nach Ansicht des betreffenden Mitgliedstaats des Euro-Währungsgebiets für die Begründung des Genehmigungsantrags von Bedeutung sind.