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Mit dem VGV wird der Ausbau des Verkehrsnetzes zwischen der Union einerseits und der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Nordmazedonien, dem Kosovo , Montenegro und der Republik Serbien (im Folgenden den „südosteuropäischen Parteien“) andererseits im Bereich des Straßen-, Schienen-, Binnenschiffs- und Seeverkehrs gefördert. Die mit dem VGV eingerichtete Verkehrsgemeinschaft gründet sich auf die schrittweise Integration der Verkehrsmärkte der südosteuropäischen Parteien in den Verkehrsmarkt der Union auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des Besitzstands der Union.
Die Kommission hat im Namen der Union einen Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Vertrag über die Verkehrsgemeinschaft“) zwischen der…
Der Vertrag über die Verkehrsgemeinschaft fördert die Entwicklung des Verkehrs zwischen der Union und den südosteuropäischen Parteien auf der Grundlage der…
Der Rat hat die Kommission am 12. Juni 2008 und am 9. Oktober 2009 ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen mit der Republik Albanien, Bosnien und…
Der Vertrag über die Verkehrsgemeinschaft fördert die Entwicklung des Verkehrs zwischen der Union und den südosteuropäischen Parteien auf der Grundlage der…
Gemäß Artikel 41 Absatz 3 VGV wird der VGV seit dem 9. Oktober 2017 zwischen der Union, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo sowie seit…
Gemäß Artikel 41 Absatz 3 VGV wird der VGV seit dem 9. Oktober 2017 vorläufig angewandt. Derzeit wenden die Vertragsparteien untereinander den VGV vorläufig an,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.