Erwägungsgrund 3 32025D2131BESCHLUSS (EU) 2025/2131 DES RATES vom 13. Oktober 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Europäische grüne Anleihen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnungen (EU) 2023/2631 und (EU) 2023/2869 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten in das EWR-Abkommen aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 3 32023D2509BESCHLUSS (EU) 2023/2509 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Verordnung über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates, die Durchführungsverordnungen (EU) 2021/1121 und (EU) 2022/1267 der Kommission sollten…
Erwägungsgrund 3 32025D0381BESCHLUSS (EU) 2025/381 DES RATES vom 18. Februar 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie (EU) 2022/2556 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten in…
Erwägungsgrund 3 32025D0030BESCHLUSS (EU) 2025/30 DES RATES vom 17. Dezember 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung), Anhang X (Dienstleistungen im Allgemeinen) und von Protokoll 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt Health Technology Assessment (Bewertung von Gesundheitstechnologien) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2021/2282 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte in das EWR-Abkommen aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 3 32025D0380BESCHLUSS (EU) 2025/380 DES RATES vom 18. Februar 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte in das EWR-Abkommen aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 3 32024D1844BESCHLUSS (EU) 2024/1844 DES RATES vom 25. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und von Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Verstärkte Rolle der EMA bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte in das EWR-Abkommen aufgenommen werden.