Erwägungsgrund 5 32025D2563Die Union sollte die Annahme der HSSC-Leitlinien für die Besichtigung, 2025 unterstützen, da diese die Änderungen der IMO-Instrumente berücksichtigen werden,…
Erwägungsgrund 6 32023D2751BESCHLUSS (EU) 2023/2751 DES RATES vom 30. November 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 33. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Richtlinien über Notliegeplätze für auf Hilfe angewiesene Schiffe, der Leitlinien im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung, der nicht erschöpfenden Liste der Verpflichtungen im Rahmen der für den Code für die Anwendung der IMO-Instrumente relevanten Instrumente und der Richtlinien für die Umsetzung des Internationalen Codes für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs durch die Verwaltungen zu vertreten ist
Die Union sollte die Annahme der Richtlinien für die Umsetzung des ISM-Codes durch die Verwaltungen von 2023 unterstützen, um Vorgaben für die Bewertung und…
Erwägungsgrund 5 32023D2751BESCHLUSS (EU) 2023/2751 DES RATES vom 30. November 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 33. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Richtlinien über Notliegeplätze für auf Hilfe angewiesene Schiffe, der Leitlinien im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung, der nicht erschöpfenden Liste der Verpflichtungen im Rahmen der für den Code für die Anwendung der IMO-Instrumente relevanten Instrumente und der Richtlinien für die Umsetzung des Internationalen Codes für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs durch die Verwaltungen zu vertreten ist
Die Union sollte die Annahme der Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des HSSC 2023 und die Rücknahme der Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des…
Erwägungsgrund 7 32025D2093BESCHLUSS (EU) 2025/2093 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der zweiten außerordentlichen Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) zu vertreten ist
Die Union sollte die Änderungen der Regeln 20, 25, 27 und 28 der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens unterstützen, da sich diese Änderungen aus der Annahme der…
Erwägungsgrund 7 32026D1029BESCHLUSS (EU) 2026/1029 DES RATES vom 27. April 2026 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf seiner 84. Tagung im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) und auf der 111. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See von 1974 (SOLAS-Übereinkommen), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 1994 (HSC-Code 1994), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 2000 (HSC-Code 2000), des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011), des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code) sowie des Protokolls von 1988 zum Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 (Freibord-Protokoll von 1988) zu vertreten ist
Die Union sollte die Änderungen der Regeln 20, 25, 27 und 28 der Anlage VI zum MARPOL-Übereinkommen unterstützen, da diese Änderungen sich aus der Annahme der…
Erwägungsgrund 7 32020D0767BESCHLUSS (EU) 2020/767 DES RATES vom 8. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme des Änderungsantrags 91 zu Anhang 10 Band III des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt und der Notifizierung der Abweichung beim Geltungsbeginn der Änderung 13B von Anhang 14 Band I, der Änderung 40C von Anhang 6, der Änderung 77B von Anhang 3 und der Änderung 39B von Anhang 15 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt
Die Union unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der ICAO, durch Sicherheit und Genauigkeit bei der Bereitstellung von Kommunikations-, Navigations- und…