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Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA).
Das UNODA nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNODA.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahmen wird dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) übertragen. Das UNODA nimmt…
Das UNODA nimmt die in Absatz 2 genannte Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen…
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Tätigkeiten obliegt dem UNODA. Es nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr.…
Das UNODA nimmt die in Absatz 2 genannte Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen…
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahmen wird dem UNODA übertragen. Das UNODA nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.