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Nach Artikel 305 des Vertrags werden die Mitglieder des Ausschusses der Regionen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern auf Vorschlag der einzelnen Mitgliedstaaten vom Rat für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.
Nach Artikel 305 des Vertrags werden die Mitglieder des Ausschusses der Regionen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern auf Vorschlag der einzelnen…
Nach Artikel 305 des Vertrags werden die Mitglieder des Ausschusses der Regionen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern auf Vorschlag der einzelnen…
Nach Artikel 305 des Vertrags werden die Mitglieder des Ausschusses der Regionen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern auf Vorschlag der einzelnen…
Nach Artikel 305 des Vertrags werden die Mitglieder des Ausschusses der Regionen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern auf Vorschlag der einzelnen…
Zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen bzw. zu Stellvertretern werden für die Zeit vom 18. Februar 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt: — zu Mitgliedern…
Zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen bzw. zu Stellvertretern werden für die Zeit vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt: — zu Mitgliedern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.