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Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP und in Anbetracht der unverändert ernsten Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der rechtswidrigen Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine ist es angezeigt, alle von der Union erlassenen Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Folglich sollte der Beschluss 2012/642/GASP bis zum 28. Februar 2026 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP und in Anbetracht der unverändert ernsten Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der…
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP und in Anbetracht der unverändert ernsten Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der…
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP und in Anbetracht der unverändert ernsten Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus am rechtswidrigen…
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 29. Februar 2016 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2017 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP und in Anbetracht der unverändert ernsten Lage in Belarus sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 28.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.