Erwägungsgrund 5 32025D0404Ein neuer Sonderbeauftragter der Europäischen Union für Zentralasien sollte für einen Zeitraum von 24 Monaten ernannt werden.
Erwägungsgrund 1 32025D0404Am 13. Juni 2005 ist der Rat übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für Zentralasien zu ernennen.
Art. 1 32010D0112BESCHLUSS 2010/112/GASP DES RATES vom 22. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien
Das Mandat von Herrn Pierre MOREL als Sonderbeauftragter der Europäischen Union für Zentralasien wird bis zum 31. August 2010 verlängert. Das Mandat kann jedoch…
Art. 1 32010D0443BESCHLUSS 2010/443/GASP DES RATES vom 11. August 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien
Das Mandat von Herrn Pierre MOREL als Sonderbeauftragter für Zentralasien wird bis zum 31. August 2011 verlängert. Das Mandat kann jedoch eher enden, wenn der…
Erwägungsgrund 1 32013D0306BESCHLUSS 2013/306/GASP DES RATES vom 24. Juni 2013 zur Verlängerung des Mandats der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien
Der Rat hat am 25. Juni 2012 den Beschluss 2012/328/GASP zur Ernennung von Frau Patricia FLOR zur Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden…