Art. 2 32025D2533BESCHLUSS (GASP) 2025/2533 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 9. Dezember 2025 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der zivilen Führungs- und Unterstützungszelle der Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea (EUSDI/3/2025)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D1133BESCHLUSS (EU) 2025/1133 DES RATES vom 26. Mai 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates in Bezug auf den Beitritt der Republik Irak zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D0426BESCHLUSS (EU) 2025/426 DES RATES vom 24. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit mit und mithilfe der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) sowie der Bundespolizei Brasiliens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D0488BESCHLUSS (GASP) 2025/488 DES RATES vom 11. März 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/472 über die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D1432BESCHLUSS (EU) 2025/1432 DES RATES vom 8. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D0465BESCHLUSS (EU) 2025/465 DES RATES vom 28. Februar 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Teil A der Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.