Erwägungsgrund 10 32025D1273BESCHLUSS (EU) 2025/1273 DES RATES vom 20. Juni 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 196. Sitzung des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu vertreten ist
Angesichts der genannten Vorteile wird vorgeschlagen, für diese Vorschläge zu stimmen —
Erwägungsgrund 10 32023D2518BESCHLUSS (EU) 2023/2518 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 14, 16, 17, 24, 43, 48, 53, 74, 86, 90, 94, 95, 100, 122, 129, 134, 135, 137, 145, 149, 153, 154, 157, 160, 161 und 162, zu Vorschlägen für eine neue UN-Regelung über Ereignisdatenspeicher für schwere Nutzfahrzeuge und für eine neue UN-Regelung über Kinderrückhaltesysteme für die sicherere Beförderung von Kindern in Bussen und zu einem Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 der UN zu vertretenden Standpunkt
Angesichts dieser Vorteile wird vorgeschlagen, für diese Vorschläge zu stimmen —
Erwägungsgrund 10 32024D0784BESCHLUSS (EU) 2024/784 DES RATES vom 26. Februar 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 10, 13, 37, 45, 46, 48, 53, 54, 55, 79, 106, 107, 128, 130, 140, 148, 149, 150, 158 und 167 sowie zu dem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über Fahrerassistenzsysteme („driver control assistance system“ — DCAS) zu vertretenden Standpunkt
Angesichts der genannten Vorteile wird vorgeschlagen, für diese Vorschläge zu stimmen —
Erwägungsgrund 10 32024D1775BESCHLUSS (EU) 2024/1775 DES RATES vom 18. Juni 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 13, 13-H, 22, 30, 41, 49, 51, 54, 63, 78, 79, 83, 85, 96, 100, 101, 108, 109, 117, 120, 129, 134, 138, 150 und 155, zu einem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über die Schneegriffigkeitsleistung runderneuerter Reifen und ihre Einstufung als Traktionsreifen, zu Vorschlägen für Anpassungen der globalen technischen Regelungen Nr. 9, 13, 21, 22 und 24 der Vereinten Nationen und zu einem Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 der Vereinten Nationen zu vertreten ist
Angesichts dieser Vorteile wird vorgeschlagen, für diese Vorschläge zu stimmen —
Erwägungsgrund 11 32024D2868BESCHLUSS (EU) 2024/2868 DES RATES vom 5. November 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Änderungen der UN-Regelungen Nr. 0, 10, 13, 13-H, 14, 16, 17, 21, 25, 29, 43, 46, 74, 80, 86, 94, 95, 100, 110, 114, 116, 118, 125, 127, 129, 134, 135, 137, 145, 147, 148, 149, 153, 157, 158, 166, 167 und 171, zu Vorschlägen für eine neue UN-Regelung über den Einbau von Sicherheitsgurten, Rückhaltesystemen, Kinderrückhaltesystemen, ISOFIX-Kinderrückhaltesystemen und i-Size-Kinderrückhaltesystemen, für eine neue UN-Regelung über Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen, für eine neue UN-Regelung über einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung der Beschleunigungsregelung bei fehlerhafter Pedalbetätigung sowie für eine neue UN-Regelung über Sichtfeldassistenten, zu Vorschlägen für Anpassungen der Globalen technischen Regelungen Nr. 6, 7 und 14 der Vereinten Nationen, zu einem Vorschlag für eine Änderung der Gesamtresolution über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien, zu einem Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 der UN und zu einem Vorschlag für ein Mandat der informellen Arbeitsgruppe zu periodischen technischen Inspektionen zu vertreten ist
Angesichts dieser Vorteile wird vorgeschlagen, für diese Vorschläge zu stimmen —
Erwägungsgrund 10 32025D0426BESCHLUSS (EU) 2025/426 DES RATES vom 24. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit mit und mithilfe der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) sowie der Bundespolizei Brasiliens
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden —