Erwägungsgrund 3 32007D0725BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES BiH/12/2007 vom 25. September 2007 zur Ernennung des Leiters des EU-Führungselements in Neapel für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2007/725/GASP)
Der EU-Militärausschuss hat diese Empfehlung unterstützt.
Erwägungsgrund 4 32008D0895BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES BiH/14/2008 vom 21. November 2008 zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2008/895/GASP)
Der EU-Militärausschuss hat diese Empfehlung unterstützt.
Erwägungsgrund 4 32019D1112BESCHLUSS (GASP) 2019/1112 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 12. Juni 2019 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2018/1219 (EUNAVFOR MED/1/2019)
Am 5. Juni 2019 hat der Militärausschuss der Europäischen Union diese Empfehlung unterstützt.
Erwägungsgrund 4 32009D0559BESCHLUSS ATALANTA/6/2009 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 22. Juli 2009 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2009/559/GASP)
Der EU-Militärausschuss hat diese Empfehlung unterstützt.
Erwägungsgrund 4 32010D0753BESCHLUSS ATALANTA/5/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. November 2010 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2010/753/GASP)
Der EU-Militärausschuss unterstützt diese Empfehlung.
Erwägungsgrund 3 32008D0888BESCHLUSS ATALANTA/1/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 18. November 2008 zur Ernennung eines Befehlshabers des EU-Einsatzkontingents für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2008/888/GASP)
Der EU-Militärausschuss hat diese Empfehlung unterstützt.