Erwägungsgrund 12 32025D0519In der Mitteilung wurde spezifiziert, dass die Lärmminderungsteilziele a und b in zwei Phasen erreicht werden müssen: — 15 % in einem ersten Schritt bis zum 1.…
Erwägungsgrund 2 32025D1051BESCHLUSS (EU) 2025/1051 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2025 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Polen vorgelegten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2921) (Nur der polnische Text ist verbindlich)
Die unionsweit geltenden Leistungsziele für den vierten Bezugszeitraum (RP4, 2025-2029) wurden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1688 der Kommission…
Erwägungsgrund 2 32023D2481BESCHLUSS (EU) 2023/2481 DER KOMMISSION vom 10. November 2023 zur Festlegung indikativer Zielbereiche für die unionsweit geltenden Leistungsziele für das Flugverkehrsmanagementnetz im vierten Bezugszeitraum (2025-2029) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die unionsweit geltenden Leistungsziele für den vierten Bezugszeitraum (RP4), der die Kalenderjahre 2025 bis einschließlich 2029 abdeckt, müssen bis zum 1. Juni…