Erwägungsgrund 5 32025D2560BESCHLUSS (EU) 2025/2560 DES RATES vom 24. November 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32025D0381BESCHLUSS (EU) 2025/381 DES RATES vom 18. Februar 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32025D0380BESCHLUSS (EU) 2025/380 DES RATES vom 18. Februar 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32025D0030BESCHLUSS (EU) 2025/30 DES RATES vom 17. Dezember 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung), Anhang X (Dienstleistungen im Allgemeinen) und von Protokoll 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt Health Technology Assessment (Bewertung von Gesundheitstechnologien) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 5 32025D1069BESCHLUSS (EU) 2025/1069 DES RATES vom 15. Mai 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 07 20 03 01 — Soziale Sicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 5 32023D0924BESCHLUSS (EU) 2023/924 DES RATES vom 24. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung der Anhänge I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) und II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —