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Die Kommission führt Untersuchungen durch, um die in der Verordnung (EU) 2022/2065 festgelegten Vorschriften in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen durchzusetzen. Zu diesem Zweck übt die Kommission die Beaufsichtigungs-, Untersuchungs-, Durchsetzungs- und Überwachungsbefugnisse aus, die ihr mit der Verordnung (EU) 2022/2065 übertragen wurden.
Für die Zwecke der Untersuchung der Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten durch die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer…
Zur Wahrnehmung der ihr in diesem Abschnitt übertragenen Aufgaben kann die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die wirksame Umsetzung und…
Zur Wahrnehmung der ihr in diesem Abschnitt übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Nachprüfungen in den Räumlichkeiten des betreffenden…
Die Kommission kann Verfahren im Hinblick auf den möglichen Erlass von Beschlüssen gemäß den Artikeln 73 und 74 in Bezug auf das einschlägige Verhalten des…
Die Kommission verfügt über Befugnisse diese Verordnung gegenüber Anbietern sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen zu überwachen…
Die Kommission führt Untersuchungen durch, um die in der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Vorschriften in Bezug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.