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Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie der EU gegen die Verbreitung von MVW aus dem Jahr 2003“) angenommen, in der die Unterstützung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (NVV) als vorrangige Maßnahme auf internationaler Ebene festgeschrieben und die Erhaltung des NVV, der Sicherungsabkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Zusatzprotokolle zum NVV und zu den IAEO-Sicherungsabkommen in ihrer Gesamtheit und ihre Universalisierung gefordert wird.
Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (nachfolgend „EU-MVW-Strategie“ genannt)…
Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, die…
Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, in…
Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, in…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen, die in Kapitel III eine Liste…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.